Erlaubte Einsatzzeiten für Motorgartengeräte
Es gibt wohl kaum einen Gartenfreund, der kein Motorgartengerät besitzt. Mit ihrer ausgereiften Technik und einfachen Handhabung erleichtern und beschleunigen diese Geräte die Gartenpflege. Auch sind Motorgartengeräte immer geräuscharmer geworden. Die erlaubten Einsatzzeiten für Motorgartengeräte sind in der Maschinenlärmschutzverordnung festgelegt. Demnach dürfen in Wohngebieten betrieben werden: * an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Kettensägen, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider und Schredder/Zerkleinerer * an Werktagen von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Ausnahmen von diesen Regelungen können auf Antrag von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für lärmsensible Gebiete unterschiedliche Forderungen beim Einsatz von Motorgartengeräten gelten können. (IVG)
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