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Datum: 6.9.2010

Fiskus erkennt Gartenpflege steuerlich an


Die Industrievereinigung Gartenbedarf macht auf ein für Gartenbesitzer interessantes Grundsatzurteil des Finanzgerichtes Niedersachsen (AZ 10 K 14/00) aufmerksam. Einem älteren Ehepaar, das zur Gartenpflege professionelle Hilfe in Anspruch genommen hatte, wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Teilbetrags anerkannt. Der „Deutsche Gartenbau“ (Ausgabe 04.01.2003) berichtete darüber. Danach sahen es die Richter als selbstverständlich an, dass auch die Unterstützung bei der Arbeit im Garten als „Hilfe im Haushalt“ verstanden werden könne. Die Fachzeitung zitiert „… auch und gerade bei der Pflege des zu ihrem Familienhaus gehörenden Gartens bedürfen ältere Menschen häufig fremder Hilfe, da die dort regelmäßig anfallenden Tätigkeiten, wie etwa das Mähen des Rasens oder das Schneiden der Hecke, auf Grund der damit verbundenen körperlichen Anstrengungen in der Regel schwerer zu bewältigen sind, als die Reinigung der Wohnung oder die Zubereitung von Mahlzeiten.“ Das Grundsatzurteil des Finanzgerichtes Niedersachsen ist dienstleistungs-freundlich und in hohem Maße menschlich. Gerade für ältere Personen hat der Garten einen hohen Stellenwert. Jetzt hilft ihnen der Fiskus, dieses Stück Lebensfreude und -qualität auch ohne größere körperliche Anstrengungen zu genießen: Dienstleister können bei der Gartenpflege helfen, und diese Ausgaben lassen sich dann steuerlich geltend machen. (IVG)

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